Allgemeine Reisebedingungen
Wir, die Firma Viking River Tours Ltd., nachstehend Viking genannt, in Deutschland als Vermittler vertreten durch die Viking Flusskreuzfahrten GmbH, setzen unsere ganze Erfahrung und unser Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über Ihre und unsere Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Reisebedingungen treffen. Diese ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a bis m des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Pauschalreisevertrag und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter und führen diese Vorschriften aus. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen
Ihnen und uns durch Ihre Buchung zustande kommenden Reisevertrages.
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1.1. Ihre Buchung (Reiseanmeldung) können Sie mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail bei unserer deutschen Vermittlungsstelle als Vermittler oder über ein Reisebüro vornehmen.
1.2. Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Im Regelfall erfahren Sie sofort, ob Ihre Buchung durch uns bestätigt werden kann. Sie sind jedoch an Ihr Vertragsangebot 7 Tage ab Eingang bei uns gebunden. Grundlage Ihrer
Buchung sind unsere Reisebeschreibung, alle ergänzenden Hinweise im Prospekt bzw. unserem Internetangebot (z.B. zu den Schiffen und den Reiserouten) und diese Reisebedingungen.
1.3. Der Reisevertrag kommt durch die Buchungsbestätigung durch uns oder den eingeschalteten Reisevermittler zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei
einem elektronischen Vertragsschluss (E-Mail) erfolgt sie in Textform. Bei telefonischen Bestätigungen, die verbindlich sind, erhalten Sie nachfolgend unverzüglich
eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung.
1.4. Weicht unsere Buchungsbestätigung von Ihrer Buchung ab, dann stellt diese abweichende Bestätigung ein Vertragsangebot von uns an Sie mit dem geänderten Inhalt dar, an das wir 7 Tage ab dem Datum der Bestätigung gebunden sind. Der Vertrag kommt in diesem Fall zustande, wenn Sie dieses Angebot durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder durch den Reiseantritt annehmen.
2. BEZAHLUNG
2.1. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein. Vor dessen Aushändigung sind Sie zu keinerlei Zahlung an
uns verpflichtet.
2.2. Sofern in der Buchungsbestätigung keine anderen Zahlungsfristen genannt sind, wird nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) sofort die Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtreisepreises zahlungsfällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. In der Buchungsbestätigung werden nur dann abweichende Zahlungsfristen genannt, wenn diese in der Reiseausschreibung (z. B. auch im Internet), auf die hin die Buchung erfolgte, angegeben worden sind.
2.3. Die Restzahlung ist von Ihnen so zu leisten, dass Sie uns 4 Wochen vor Reisebeginn gutgeschrieben ist.
2.4. Sämtliche Zahlungen, d.h. sowohl die Anzahlung als auch die Restzahlung müssen ausschließlich und direkt an Viking Flusskreuzfahrten GmbH geleistet werden (Direktinkasso). Eine Zahlung an Dritte, insbesondere ein Reisebüro, hat uns gegenüber keine schuldbefreiende Wirkung.
2.5.Stornokosten (Rücktrittskosten; siehe Ziffer 5.2) sind sofort zahlungsfällig.
2.6. Gehen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht fristgemäß ein, werden wir Ihnen eine Mahnung mit einer letzten Zahlungsfrist zukommen lassen. Erfolgt die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht, können wir den Rücktritt vom Reisevertrag erklären und Ihnen Rücktrittskosten nach Ziffer 5 dieser Bedingungen berechnen.
2.7. Ab dem 31.Tag nach Fälligkeit und Erhalt der Buchungsbestätigung können wir auch ohne Mahnung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fordern.
2.8. Sie können erst mit vollständiger Bezahlung die Aushändigung der Reiseunterlagen bzw. Inanspruchnahme der Reiseleistungen fordern, soweit wir bereit und in der Lage sind, die vereinbarten Reiseleistungen mängelfrei zu erbringen und Ihnen kein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht.
3. LEISTUNGEN UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN
3.1. Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt unserer Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen
Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen.
Reiseprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich. Dies gilt nicht, wenn und soweit sie durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden.
3.2. Leistungsträger (z.B. Reedereien, Fluggesellschaften, Hotels, Busunternehmen) und Reisebüros und deren Mitarbeiter sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen
und Auskünfte zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über unsere Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3.3.Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Nicht vorhersehbare Abweichungen von Fahrplänen, z.B. durch Hoch-/Niedrigwasser, sonstige Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder Unterbrechungen, die von uns nicht zu vertreten sind, begründen keine Ersatzpflicht, insbesondere wegen entgangener Urlaubsfreude; insoweit wird auch keine Gewähr für den Einhalt von Verkehrs- oder Programmanschlüssen übernommen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche Ihrerseits bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Wir sind verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen/-abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Dies gilt nur, wenn diese Erklärung unverzüglich nach der Erklärung über Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen erfolgt.
4. ANPASSUNG VON KATALOGPREISEN
Die in diesem Katalog angegebenen Preise sind mit Ausnahme der nachfolgend genannten Fälle für uns bindend.
4.1. Eine Preisanpassung vorVertragsschluss ist zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Katalog angebotene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Katalogs verfügbar ist.
4.2. Eine entsprechende Anpassung des im Katalog angebenden Preises vor Vertragsschluss ist im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Katalogs zulässig.
4.3.Viking-Preisgarantie:
Auf eine nachträgliche Erhöhung des Katalogpreises nach Abschluss des Reisevertrages bzw. auf die nachträgliche Erhebung von Zuschlägen im zulässigen rechtlichen Rahmen verzichten wir bei Früh- bzw. Katalogpreisbuchungen vollständig, sobald Sie Ihre erste Zahlung fristgerecht geleistet haben.
5. RÜCKTRITT VOM REISEVERTRAG DURCH DEN REISENDEN, UMBUCHUNG, ERSATZTEILNEHMER
5.1. Sie können bis zum Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns, bei unserer deutschen Vermittlungsstelle oder bei dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht worden ist.
5.2. In jedem nicht durch uns zu vertretenden Fall des Rücktritts oder des Nichtantritts der Reise durch Sie stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen
und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen vom Reisepreis pro Person zu:
• bis 30. Tag vor Reiseantritt: 25%
• 29.– 22. Tag vor Reiseantritt: 40%
• 21.–15. Tag vor Reiseantritt: 60%
• ab 14. bis letzter Tag vor Reiseantritt: 80%
• Rücktritt am Reisetag oder Nichtantritt: 95%
(gültig für Einzelreisende, nicht für Gruppen).
5.3. Es ist Ihnen gestattet uns nachzuweisen, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In
diesem Fall sind Sie nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
5.4. Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung als die vorstehend aufgeführten Pauschalen entsprechend uns entstandener, Ihnen gegenüber konkret
zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
5.5. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Katalogtermine liegt, Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Schiffes, der Kabine oder Hotelunterkunft, des Ausgangs- oder Zielhafens oder Abflughafens oder der Verpflegungsart vorgenommen
(Umbuchung), so erheben wir, falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt werden kann, bis 50 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 30,- pro
Person. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den
vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.6. Sie haben das Recht, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 651b BGB) einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Hierfür beträgt unser Bearbeitungsentgelt € 30,- pro Person zzgl. etwa bei Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften) anfallender Kosten.
6. VIKING-SERVICE-GARANTIE
Sollten Sie hinsichtlich unseres Services an Bord und während der Landausflüge, der Schiffsküche oder des Personals unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte innerhalb von 24 Stunden nach Einschiffung an unseren Hotelmanager. Wir werden alles daran setzen, das Problem binnen weiterer 24 Stunden zu lösen. Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, so können Sie schnellstmöglich abreisen. Falls Sie sich hierzu entscheiden, erstatten wir Ihnen den vollen Kreuzfahrtpreis. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben von dieser Garantie natürlich unberührt. Für den Fall, dass die Rückreise Kosten verursacht, die die Kosten der ursprünglich vorgesehenen, über Viking Flusskreuzfahrten gebuchten Rückreise übersteigen, sind Sie lediglich zur Übernahme der Differenzkosten verpflichtet.
Wenn die Rückreise nicht Bestandteil der gebuchten Viking-Leistungen sein sollte, sind Sie verpflichtet, die Kosten der Rückreise in vollem Umfang zu tragen. Die Service-Garantie gilt nicht bei Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Hochwasser), bei Hotelaufenthalten, bei nautisch- und sicherheitsbedingt erforderlichen Maßnahmen, bei schiffsbaulich bedingten Gegebenheiten, bei Ausstattung der Kabinen und bei typischen Bedingungen für
Schiffsreisen (z.B. durch Witterungseinflüsse bedingte Schiffsbewegungen).
7. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir bemühen uns jedoch um eine Erstattung durch die Leistungsträger und zahlen Ihnen dadurch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie uns von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich erstattet
worden sind.
8. RÜCKTRITT, ABSAGE DER REISE UND KÜNDIGUNG DURCH VIKING
8.1. Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
8.2. Wir können die Reise absagen, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil die uns im Falle der
Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht unsererseits besteht
jedoch nicht, wenn wir die dazu führenden Umstände zu vertreten haben (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn wir diese Umstände nicht nachweisen können. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zu geleitet.
8.3. Wird die Reise infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, Naturkatastrophen, Havarien oder Umstände, die in ihren Auswirkungen den Vorgenannten gleichkommen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Sie als auch wir den Reisevertrag kündigen. Wir zahlen dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, können jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.
Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, Sie – wenn möglich – an den Ausgangspunkt oder den geplanten Endpunkt der Reise zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten haben Sie zu tragen.
9. PASS-, VISA- & GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
9.1. Wir stehen dafür ein, deutsche Staatsangehörige über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörigen anderer Staaten oder Reisenden mit doppelter Staatsangehörigkeit gibt das jeweils zuständige Konsulat Auskunft.
9.2.Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
9.3. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise geltenden Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, außer wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind.
10. IHRE PFLICHTEN ALS REISETEILNEHMER
10.1. Sie haben uns zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhalten.
10.2. Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei unseren Reisen dahingehend konkretisiert, dass Sie verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich unserer
Reiseleitung oder unserer örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über deren Erreichbarkeit informieren wir Sie in den Reiseunterlagen.
10.3. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn Sie die Mängelrüge unverschuldet unterlassen haben.
10.4. Unsere Reiseleiter, Leistungsträger und Agenturen sind nicht bevollmächtigt, Mängel oder Ansprüche in unserem Namen anzuerkennen.
10.5. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch bei Beschädigung binnen 7 Tage und bei Verspätung binnen 21 Tage nach Aushändigung des Gepäckstücks durch das Beförderungsunternehmen bei diesem anzuzeigen. Bei Verlust zählt das eigentlich vorgesehene Aushändigungsdatum durch das Beförderungsunternehmen. Diese Fristen gelten insbesondere bei Verlust von Fluggepäck.
10.6. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Diese Kündigung ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine von Ihnen bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die
Fristsetzung ist nur dann entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
10.7. Ihre gesetzliche Verpflichtung, als Kunde reisevertragsrechtliche Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber als Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit uns abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:
a) Sämtliche Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung –, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von uns erbrachten Leistungen stehen, haben Sie ausschließlich nach Reiseende, und zwar innerhalb
eines Monats gerechnet ab dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag, gegenüber uns geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen
Samstag, so gilt der nächste Werktag als Fristende.
b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur uns oder unserer deutschen Vermittlungsstelle gegenüber unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine
schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
11. BESCHRÄNKUNG UNSERER HAFTUNG
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden Ihrerseits, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden Ihrerseits von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b) wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2. Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Beförderungsleistungen, die nicht Bestandteil der im Katalog ausgeschriebenen Reise sind, fakultative Landausflüge usw.) und die in der Leistungsausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
11.4. Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Montrealer Abkommens in Verbindung mit den Regelungen des Gesetzes zu seiner Durchführung und – soweit noch anwendbar – den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag und Guadalajara.
11.5. Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes und des Handelsgesetzbuches, insbesondere §664 HGB und der Anlage zu § 664 HGB, „Bestimmungen über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See“. Nach diesen Bestimmungen
ergeben sich im dort geregelten Umfang Beschränkungen unserer Haftung für Personen-, Körper und Sachschäden und den Verlust von Gepäck.
12. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ihre Ansprüche uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung –, verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m Satz 2 BGB) in einem Jahr gerechnet ab dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der
Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so gilt der nächste Werktag als Fristende. Schweben zwischen
Ihnen und uns Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
13.1. Die nachfolgenden Bestimmungen zur Rechtswahl und zum Gerichtsstand gelten, soweit
a) in internationalen Abkommen, die auf das Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns anzuwenden sind, nichts Abweichendes zwingend geregelt ist
b) für Sie als Angehörige/r eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft Bestimmungen des Rechts Ihres Staates nicht günstiger sind.
13.2. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen uns und Ihnen, falls Sie keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Dies gilt bei einem ausländischen Gerichtsstand nach Maßgabe von 13.1. auch für Art und Höhe etwaiger Ansprüche.
13.3. Klagen gegen uns können nur an unserem Sitz oder am Sitz unserer deutschen Vermittlungsstelle in Köln erhoben werden.
13.4. Für unsere Klagen gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz unserer Vermittlungsstelle in Köln maßgebend.
REISEVERANSTALTER: VIKING RIVER TOURS LTD.
Vertretungsberechtige: Charles Duro, Catherine Lymberry
Clarendon House 2, Church Street,
Hamilton, HM11 Bermuda
DEUTSCHE VERMITTLUNGSSTELLE
GEMÄSS §21 ZPO UND REISEVERMITTLER:
Viking Flusskreuzfahrten GmbH
Geschäftsführer: Guido Laukamp, Klaus Zimmer
Hohe Straße 68 – 82, 50667 Köln
Amtsgericht Köln, HRB 28224
Viking Flusskreuzfahrten GmbH firmierte bis zum
18.12.2003 unter KD Deutsche Flusskreuzfahrten GmbH.